Konditionen

Tarife, Kostenübernahme und Zuweisungen

Ab 1. Juli 2022 werden die Kosten für eine ärztlich angeordnete psychologische Psychotherapie neu von den Krankenkassen aus der Grundversicherung übernommen (abzgl. Franchise und Selbstbehalt). Hier finden Sie Informationen für Patient*innen und Zuweisende.

Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin bin ich vom Bundesamt für Sozialversicherungen, IV, SUVA und der Opferhilfe anerkannt. Ich besitze eine kantonale Praxisbewilligung und bin zur OKP zugelassen.

Patient*innen aus Liechtenstein brauchen den Zusatz 'freie Arztwahl/erweiterte OKP' für eine Kostenübernahme aus der Grundversicherung.

Für Zusatzversicherte und Selbstzahler*innen gilt der untenstehende Tarif.

Zuweisungsformular

Tarif für Selbstzahler*innen

Tarif für Supervision und Gruppen

Honorar für Referate, Gruppenangebote und Kurse

Gemäss Absprache oder laut Ausschreibung

Qualitätsanspruch

Mit der Mitgliedschaft in Berufs- und Fachverbänden verpflichten wir uns einem vorgegebenen Standard bezüglich Berufsethik, Schweigepflicht und Datenschutz und halten uns an die vorgeschriebene Fortbildungspflicht.

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